Beschlussentwurf der CDU-Fraktion 23.09.2011
Beschlussentwurf der CDU-Fraktion 23.09.2011
Hallenbad - Erläuterung zum Beschlussentwurf der CDU-Fraktion
Mit Schreiben vom 15.09.2011 hat die Bezirksregierung mitgeteilt, dass die Erfüllung der Voraussetzungen zum Erhalt der Zweckbindung für die gewährten öffentlichen Mittel zum 31.08.2011, einer Frist, die der Gemeinderat mit Beschluss vom 18.07.2011 gesetzt hatte, nicht vorgelegen habe und auch zum Zeitpunkt 15.09.2011 noch nicht vorlagen. Ein Verzicht auf die Rückzahlung der Fördermittel für die Mo-dernisierung des Hallenbades Rheurdt konnte daher seitens der Bezirksregierung unter den gegebenen Umständen damals nicht bestätigt werden.
Diese Tatsache hat dazu geführt, dass der notwendige Nutzungs- und Überlassungsvertrag bis heute wegen der fehlenden Unterschrift des Bürgermeisters nicht rechtskräftig zustande gekommen ist.
In einem Telefonat am 21.09.2011 mit dem Bürgermeister hat die Dezernentin bestä-tigt, dass auf der Basis des Konzeptpapiers des Vereins vom 16.09.2011 mit dem Wegfall der Tagesmitgliedschaft als Zugangskriterium für Nichtmitglieder, mit der Ein-trittskartenregelung die Voraussetzung aus dem Bescheid vom 31.08.2011 erfüllt wird. Gleichzeitig macht die Dezernentin in einer schriftlichen Stellungnahme vom 21.09.2011 deutlich, welche bedenkenswerten Fakten vor Abschluss des Nutzungs-vertrages geklärt werden sollten. Um sicher zu gehen, dass damit alle Vorausset-zungen aus dem Bescheid vom 31.08.2011 erfüllt sind, erscheint es angezeigt, das vom Verein vorgelegte Konzeptpapier in den entscheidenden Positionen zu verändern.
Unserer Fraktion kommt es darauf an, dass der Beginn einer Vertragssituation zur Übertragung des Schwimmbetriebes im Hallenbad zwischen Gemeinde und Verein auf einer beiderseits klaren und transparenten Basis zustande kommt, da hier nicht zuletzt auch Steuergelder eingesetzt werden sollen, um den Schwimmbetrieb künftig sicher zu stellen. Nachdem die Frist, die im Ratsbeschluss am 18.07.2011 genannt war nicht eingehalten wurde, bedarf es aus unserer Sicht eines komplett neuen Ratsbeschlusses, der zu einer Klärung der Angelegenheit führen kann.
Die CDU-Fraktion wie auch die Bezirksregierung sind der Auffassung, dass das Hal-lenbad Rheurdt auch künftig ein öffentliches und kein Vereinsbad ist und weil die Gemeinde Rheurdt auch weiterhin Eigentümerin des Bades ist, behält sich der Gemeinderat mit Fug und Recht vor, die Kriterien eines Vertragsabschlusses deutlich mitzubestimmen und damit die Spielregeln für den zukünftigen Betrieb mit zu gestal-ten. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil gerade die Sicherheit im künftigen Schwimmbetrieb über die Gemeinde im Rahmen ihrer Kontrollaufgaben mit sicher zu stellen ist.
Wir haben uns die Verhandlungen und Entscheidungen zur Übertragung des Schwimmbetriebes an den Verein Schwimmfreunde Rheurdt e.V. bis heute nicht leicht gemacht. (Ein großes Thema war auch die soziale Komponente für Schwache und Großfamilien in unserer Gemeinde, mit 15, bzw. dann 6 EURO Eintritt zur Kasse gebeten werden! Auch die Schwimmzeiten für öffentliches Schwimmen sind nach wie vor ein Thema ) Viele Unklarheiten waren allein darin zu beseitigen, dass die Sicher-heit zur Erhaltung der Zweckbindung der öffentlichen Restmittel erhalten bleibt, auch mit vielen anderen Detailregelungen, die der Verein vorgesehen hatte, konnten wir uns nicht alle einverstanden erklären.
Wichtig war und ist für uns, den Zugang zum Hallenbad für die Öffentlichkeit auch deshalb zu erhalten, weil nicht unbeträchtliche Zuschussmittel aus Steuermitteln flie-ßen sollen.
Ich glaube auch dieses wird man am Abstimmungsergebnis gleich zu Tagesord-nungspunkt 6 sehen.
Außerdem sehen wir immer noch ein Problem hinsichtlich des einzusetzenden Personals und dessen Qualifikation. Hier weisen wir insbesondere hin auf die Bestimmungen des noch zu unterzeichnenden Nutzungs- und Überlassungsvertrages, auf deren Einhaltung allergrößter Wert gelegt werden sollte. Deshalb sollte sich auch der Verein notwendigen Anpassungen von Vertragsklauseln nicht verweigern. In diesem Zusammenhang sehen wir allerdings in einer bloßen Fristverlängerung zum Beschluss des Rates vom 18.07.2011 nicht die richtige Lösung der Problemlage. Statt-dessen schlagen wir dem Rat einen komplett neuen Beschluss vor und stellen fol-genden Antrag:
1. Der Gemeinderat stellt fest: Eine schriftliche Erklärung der Bezirksregierung Düsseldorf, dass das Konzept des Vereins nicht zu einer Rückzahlungsverpflichtung der Gemeinde führt, hat der Gemeinde am 31.08.2011 nicht vorge-legen. Der in der Ratssitzung am 18.07.2011 beschlossene Überlassungsvertrag konnte seitens der Gemeinde Rheurdt somit nicht entsprechend des § 4 Abs. 2 des Vertrages zustande kommen.
2. Um dem Verein Schwimmfreunde Rheurdt e. V. dennoch den Abschluss des Überlassungsvertrages zu ermöglichen, wird der am 18.07.2011 durch den Gemeinderat beschlossenen Vertragstext wie folgt geändert:
§ 1 Absatz 1 Satz 1
Die Gemeinde überlässt dem Verein die Innenräume, Einrichtungsgegenstände und Geräte des Hallenbades Rheurdt, Am Hallenbad 1, 47509 Rheurdt und zugehörigen in der Anlage 1 zu diesem Vertrag gekennzeich-neten Außenflächen zum weiteren Betrieb.
§ 4 Abs. 2
Das durch den Verein Schwimmfreunde Rheurdt e. V. aufgestellte und mit der Bezirksregierung Düsseldorf abgestimmte Betriebskonzept ist Be-standteil dieses Vertrages (Anlage 3) und ist als Mindestanforderung hin-sichtlich des Erhalts der Zweckbindung für die gewährten öffentlichen Mit-tel zur Modernisierung des Hallenbades nicht mehr ohne Zustimmung der Gemeinde und der Bezirksregierung Düsseldorf veränderbar.
§ 4 Abs. 11
Die durch den Bergbau entstandene Beckenschieflage ist als Bergbau-schaden anerkannt. Dieser Schaden wird in den Sommermonaten des Jahres 2013 durch die RAG Aktiengesellschaft, Herne, beseitigt. Der Verein Schwimmfreunde Rheurdt e. V. erhält für die Aufwendungen (wie z. B. Wasser, Einnahmeausfälle) im Zuge der Schadensbeseitigung an den Becken eine Pauschalentschädigung in Höhe von 5.000 €.
3. Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister, den Überlassungsvertrag zwischen der Gemeinde Rheurdt und dem Verein Schwimmfreunde Rheurdt e. V. in der heute beschlossenen Form zu unterzeichnen.
4. Der Bürgermeister wird im Falle der Vertragsunterzeichnung beauftragt, die Übertragung der Zweckbindung formell bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu beantragen.
Für die CDU-Fraktion
R. Peerenboom
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