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Die Arbeit unseres CDU-Gemeindeverbandes Rheurdt-Schaephuysen wird ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden ermöglicht. Um unsere politischen Ziele und Vorstellungen den Bürgerinnen und Bürgern näherzubringen, setzen wir auf vielfältige Maßnahmen – von Informationsveranstaltungen über Flyer und Videos bis hin zur aktiven Kommunikation in den sozialen Netzwerken. Jede Spende trägt dazu bei, unsere Arbeit wirkungsvoll zu gestalten und unsere Botschaften sichtbarer zu machen. Darüber hinaus finanzieren wir damit auch unsere Wahlkämpfe – ob auf kommunaler Ebene, bei Bürgermeister- und Landratswahlen oder bei Landtags- und Bundestagswahlen.
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Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Spenden an die CDU
Die folgenden Erläuterungen sollen auf die geltenden gesetzlichen Regelungen hinweisen und insbesondere die Möglichkeiten der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Spenden für natürliche Personen und Unternehmen darstellen. Zu berücksichtigen sind hier insbesondere die Veröffentlichungspflicht von Spenden sowie die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden natürlicher Personen.
Spenden natürlicher Personen
Spenden von natürlichen Personen können bis zu 3.300 € pro Person im Jahr steuerlich geltend gemacht werden, bei zusammen veranlagten Ehegatten werden bis zu 6.600 € steuerlich berücksichtigt. Davon sind bis zu 1.650 € bzw. 3.300 € bei zusammen veranlagten Ehegatten nach § 34g Einkommensteuergesetz (EStG) absetzbar. Nach dieser Vorschrift wird die Hälfte dieses Betrages von der Steuerschuld abgezogen. Weitere 1.650 € bzw. 3.300 € bei zusammen veranlagten Ehegatten können nach § 10b EStG als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dadurch reduziert sich der Betrag der Einkommensteuer in Höhe des individuellen Steuersatzes.
Spenden von Unternehmen
Spenden von Unternehmen sind nach dem PartG grundsätzlich weiterhin in der Höhe uneingeschränkt möglich. Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person (z. B. AG, GmbH, KGaA) können ihre Spende als Unternehmensspende allerdings nicht steuerlich geltend machen. Gleiches gilt für Unternehmen, die als Personengesellschaften (z. B. OHG, KG, GmbH & Co.KG) geführt werden. Allerdings können diese Spenden anteilig über die einzelnen Gesellschafter, soweit sie natürliche Personen sind, bei deren Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Publikationspflicht
Spenden, Beiträge und Mandatsträgerabgaben an die CDU, deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr 10.000 € übersteigt, werden unter Angabe des Namens und der Anschrift sowie der Gesamthöhe im Rechenschaftsbericht veröffentlicht. Alle Einzelspenden und Mandatsträgerabgaben eines Zuwenders werden dabei zusammengerechnet. Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 € übersteigen, sind dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzuzeigen. Dieser veröffentlicht die Spende zeitnah als Bundestagsdrucksache.